Hygienekonzept des VfB Eckersbach e.V.
Vorbemerkungen
Zur Zeit (Stand 27.05.2021) sind im Landkreis Zwickau folgende Reglungen gültig:
1. Grundsätzlich erlaubt ist (ohne Test, ohne Kontakterfassung):
•(Kontakt)Sport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich oder auf
Außensportanlagen
•Kontaktfreier Sport (altersunabhängig) in Gruppen (höchstens 20 Personen) auf
Außensportanlagen
2. Unter Auflagen erlaubt ist (mit Test, mit Kontakterfassung):
•Kontaktsport auf Außensportanlagen für alle (altersunabhängig) in Gruppen (höchstens 20
Personen).
Auflagen/Maßgaben sind ein tagesaktueller negativer Test und die Kontakterfassung gemäß § 6
SächsCoronaSchVO.
Ausnahme von Testpflicht: Vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach vollständigem Impfstatus)
werden zukünftig Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen
können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status.
Die Teilnahme an notwendigen Gremiensitzungen in Vereinen ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1
SächsCoronaSchVO bzw. auch bei Überschreitung der 100-er Inzidenzgrenze § 8e Abs. 1 Nr.
13 SächsCoronaSchVO gestattet.
Allgemeines
Dem Hygienekonzept liegen folgende Vorgaben zu Grunde:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO
- Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-
Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie --- Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 1. April 2021
- Informationen des Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau
Dieses Hygienekonzept bezieht sich sowohl auf das Sportgelände „ Am Lerchenweg „ als
auch auf den Sportplatz Südstraße .
Hygienebeauftragter
Verantwortlich für das Vorhandensein des nach dem Hygienekonzept notwendigen
Equipments und für die Archivierung der Trainingsbeteiligungsliste sind der
Hygienebeauftragte des VfB Eckersbach Steffen Hernig und dessen Vertreter Jörg Krüger.
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben unmittelbar vor, während und
unmittelbar nach den Trainingseinheiten ist der Trainer der die Trainingseinheit leitet.
Gesundheitszustand
Bei folgenden Symptomen sollten die Trainer oder Jugendspieler dringend zu Hause
bleiben und einen Arzt aufsuchen: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche
Erkältungssymptome. Diese Empfehlung gilt auch, wenn diese Symptome bei Personen im
gleichen Haushalt des Trainers oder Jugendspielers auftreten.
Bei einem positiven Test auf das Virus beim Trainer oder Jugendspieler bzw. bei Personen
in deren eigenem Haushalt darf die betreffende Person mindestens 14 Tage nicht am
Trainingsbetrieb teilnehmen.
Bei allen Trainingsteilnehmern sollte der Gesundheitszustand vor dem Training erfragt
werden.
Organisatorische Grundsätze
Trainer, Betreuer oder Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppe über die
geltenden allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Den Anweisungen der Trainer und Vereinsmitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer
Trainingsgruppen / Mannschaften möglichst vermieden wird.
Eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligten je Trainingseinheit durch die
Trainer ist geboten!
Ankunft und Abfahrt
Auf Fahrgemeinschaften ist möglichst zu verzichten.
Ankunft am Sportgelände frühestens 10 Minuten vor Beginn.
Auf dem Spielfeld
Gemäß der aktuellen Definition des Landessportbundes Sachsen zur kontaktfreier Betätigung
im Amateur- und Freizeitsportbereich ein paar Beispiele zum dem, was derzeit auf den
Außenanlagen im Männerbereich erlaubt wäre:
-Pass- oder Torschusstraining im Fußball, Hockey o.Ä. ist kontaktfrei und erlaubt;
Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport und aktuell verboten
-Badminton- oder Tennisspielen im Einzel ist kontaktfrei und erlaubt, Doppel ist Kontaktsport und
aktuell verboten
-Bahnenlauf beim Sprint ist kontaktfrei und erlaubt; Lauftraining ohne Bahneinteilung ist
Kontaktsport und verboten
Auf dem Sportgelände
Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich zum eigenen Training.
Zuschauende Begleitpersonen (Eltern) sind beim Training nicht zugelassen.
Umkleidekabinen/Duschen und Toiletten dürfen entsprechend des
Hygiene-/Abstandskonzepts genutzt werden.
Der Zugang zur Toilette sowie dem Waschbecken mit Seife muss gewährleistet sein.
Besonderheiten für Jugendspieler
Sofern Unterstützung bei den Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen er-
forderlich ist, darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter anwesend sein. Dies muss auf auf der
Anwesenheitsliste vermerkt werden.
Hygiene und Distanzregeln
Hände waschen (30 Sekunden Regel) vor und direkt nach der Einheit.
Keine körperlichen Begrüßungsrituale.
Eigene Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wird.
Vermeiden von spucken und Nase putzen auf dem Feld.
Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen und den Übungen.
In allen Räumlichkeiten wie Umkleiden, Duschen, Toiletten is auf die geltenden
Abstands- und Hygieneregeln zu achten
Kommunikation
Dieses Hygienekonzept ist allen Vereinsmitarbeitern, Trainern, Jugendspielern und Eltern in
geeigneter Weise bekannt zu machen.
Das Hygienekonzept ist während des Trainingsbetriebs an einem geeigneten Ort zur
Einsichtnahme auszulegen.
Rechtliches
Dieses Hygienekonzept wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die
Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch
die zuständigen Behörden, weitergehende oder abweichende Regelungen zum
Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.
Änderungen auf Grund von Verordnungen des Landkreises Zwickau bzw. des Landes
Sachsen werden aktuell den Verantwortlichen bekannt gegeben.
Vorstand
VfB Eckersbach e.V.