Hygienekonzept des VfB Eckersbach e.V.
Vorbemerkungen
Zur Zeit (Stand 06.04.2021) ist der Individualsport – im Sinne von kontaktfreiem Sport – alleine
oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 18 Jahren im Außenbereich, auch
auf Außensportanlagen im Gebiet des Landkreises Zwickau gestattet.
Wird das festgelegte Maximum an belegten Krankenhausbetten an durch mit COVID-19-
Erkrankten in der Normalstation von 1 300 Betten (maximale Bettenkapazität) im Freistaat
Sachsen überschritten, werden die Genehmigungen aufgehoben.
Die Teilnahme an notwendigen Gremiensitzungen in Vereinen ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1
SächsCoronaSchVO bzw. auch bei Überschreitung der 100-er Inzidenzgrenze § 8e Abs. 1 Nr.
13 SächsCoronaSchVO gestattet.
Allgemeines
Dem Hygienekonzept liegen folgende Vorgaben zu Grunde:
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO
- Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-
Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie --- Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 1. April 2021
- Informationen des Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau
Dieses Hygienekonzept bezieht sich sowohl auf das Sportgelände „ Am Lerchenweg „ als
auch auf den Sportplatz Südstraße .
Hygienebeauftragter
Verantwortlich für das Vorhandensein des nach dem Hygienekonzept notwendigen
Equipments und für die Archivierung der Trainingsbeteiligungsliste sind der
Hygienebeauftragte des VfB Eckersbach Steffen Hernig und dessen Vertreter Jörg Krüger.
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben unmittelbar vor, während und
unmittelbar nach den Trainingseinheiten, sowie der Dokumentation der Teilnehmer, ist
der Trainer der die Trainingseinheit leitet. Die Teilnehmerliste ist mit dem
bereitgestellten Formular am Tag der Trainingseinheit in den Briefkasten des VfB
Eckersbach einzuwerfen.
Gesundheitszustand
Bei folgenden Symptomen sollten die Trainer oder Jugendspieler dringend zu Hause
bleiben und einen Arzt aufsuchen: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche
Erkältungssymptome. Diese Empfehlung gilt auch, wenn diese Symptome bei Personen im
gleichen Haushalt des Trainers oder Jugendspielers auftreten.
Bei einem positiven Test auf das Virus beim Trainer oder Jugendspieler bzw. bei Personen
in deren eigenem Haushalt darf die betreffende Person mindestens 14 Tage nicht am
Trainingsbetrieb teilnehmen.
Bei allen Trainingsteilnehmern sollte der Gesundheitszustand vor dem Training erfragt
werden.
Organisatorische Grundsätze
Trainer, Betreuer oder Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppe über die
geltenden allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Den Anweisungen der Trainer und Vereinsmitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer
Trainingsgruppen / Mannschaften möglichst vermieden wird.
Eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligten je Trainingseinheit durch die
Trainer ist geboten!
Ankunft und Abfahrt
Auf Fahrgemeinschaften ist möglichst zu verzichten.
Ankunft am Sportgelände frühestens 10 Minuten vor Beginn.
Auf dem Spielfeld
Gemäß der aktuellen Definition des Landessportbundes Sachsen zur kontaktfreier Betätigung
im Amateur- und Freizeitsportbereich ein paar Beispiele zum dem, was derzeit auf den
Außenanlagen erlaubt wäre:
-Pass- oder Torschusstraining im Fußball, Hockey o.Ä. ist kontaktfrei und erlaubt;
Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport und aktuell verboten
-Badminton- oder Tennisspielen im Einzel ist kontaktfrei und erlaubt, Doppel ist Kontaktsport und
aktuell verboten
-Bahnenlauf beim Sprint ist kontaktfrei und erlaubt; Lauftraining ohne Bahneinteilung ist
Kontaktsport und verboten
Auf dem Sportgelände
Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich zum eigenen Training.
Zuschauende Begleitpersonen (Eltern) sind beim Training nicht zu empfehlen und möglichst
zu vermeiden.
Umkleiden und Duschen auf den Sportanlagen können wie gehabt unter Einhaltung
des Mindestabstandes genutzt werden. Eine Testpflicht auf eine Covid-19-Infektion vor
Betreten der Sportanlage besteht derzeit (noch) nicht.
Der Zugang zur Toilette sowie dem Waschbecken mit Seife muss gewährleistet sein.
Besonderheiten für Jugendspieler
Sofern Unterstützung bei den Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen er-
forderlich ist, darf ein Elternteil/Erziehungsberechtigter anwesend sein. Dies muss auf auf der
Anwesenheitsliste vermerkt werden.
Hygiene und Distanzregeln
Hände waschen (30 Sekunden Regel) vor und direkt nach der Einheit.
Keine körperlichen Begrüßungsrituale.
Eigene Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wird.
Vermeiden von spucken und Nase putzen auf dem Feld.
Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen und den Übungen.
Kommunikation
Dieses Hygienekonzept ist allen Vereinsmitarbeitern, Trainern, Jugendspielern und Eltern in
geeigneter Weise bekannt zu machen.
Das Hygienekonzept ist während des Trainingsbetriebs an einem geeigneten Ort zur
Einsichtnahme auszulegen.
Rechtliches
Dieses Hygienekonzept wurde nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die
Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch
die zuständigen Behörden, weitergehende oder abweichende Regelungen zum
Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.
Änderungen auf Grund von Verordnungen des Landkreises Zwickau bzw. des Landes
Sachsen werden aktuell den Verantwortlichen bekannt gegeben.
Vorstand
VfB Eckersbach e.V.